Steuerinformation Januar 2014

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Januar 2014

Anbei erhalten Sie das aktuelle Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft Januar 2014. In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Januar und Februar 2014
  • Umsätze von Partyserviceunternehmen unterlagen vor dem 1.7.2011 regelmäßig dem Umsatzsteuerregelsatz
  • Keine Umsatzsteuerfreiheit für Schönheitsoperationen in einem Krankenhaus
  • Vermieter können frühzeitig Zustimmung zu einer Mieterhöhung fordern
  • Grunderwerbsteuer auf Hauserrichtungskosten auch bei nicht erkennbarem Zusammenwirken des Grundstücksverkäufers und des Bauunternehmers
  • Beitragszuschuss für nicht krankenversicherungspflichtige und für in der privaten Krankenversicherung versicherte Beschäftigte im Jahr 2014
  • Keine nachträgliche Reduzierung des Urlaubsanspruchs bei Umstellung auf Teilzeit
  • Berücksichtigung von Umsatzsteuerzahlungen als Betriebsausgaben
  • Mitwirkungspflicht bei Einbuchung ungeklärter Einnahmen in die betriebliche Kasse
  • Lose-Blatt-Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß
  • Beurteilung einer Grundstücksschenkung an den Sohn mit unmittelbarer Weiterschenkung an seine Ehefrau
  • Hinweis zu den Veranlagungsarten für Ehegatten ab 2013

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit und wünschen Ihnen für die Festtage und den Rutsch ins neue Jahr alles was man so wünscht – und noch ein bisschen mehr. Und das mit Herz und Verstand. Lassen Sie es sich gut gehen!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr conaktiva Team

P.S.: Noch ein Hinweis in eigener Sache: Unser Büro ist vom 24.12.-31.12 geschlossen.

PDF Blitzlicht Steuern Recht und Wirtschaft Januar 2014

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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