Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat August 2013
Anbei erhalten Sie das aktuelle Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft August 2013. In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
- Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung August und September 2013
- Musikunterricht in der Mietwohnung kann Kündigung rechtfertigen
- Preisangabe bei Ferienhausvermietung muss auch Kosten der Endreinigung enthalten
- Kein Werbungskostenabzug bei Familienheimfahrten mit Dienstwagen
- Abordnung einer Stammkraft als sachlicher Grund für eine Befristung
- Unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer kann im Einzelfall auch ohne Berichtigung der Rechnung vom Finanzamt zurückgefordert werden
- Vorsteuerabzug des Gründungsgesellschafters einer Personengesellschaft auf dem europarechtlichen Prüfstand
- Vorsteuerabzug bei Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers zu gewähren
- Teilabzugsverbot gilt nicht für substanzbezogene Aufwendungen überlassener Wirtschaftsgüter
- Nicht nachprüfbare Kassenberichte rechtfertigen Schätzungen des Finanzamts
- Eignung des Zeitreihenvergleichs als Schätzungsmethode auf dem Prüfstand
- Hilfen für Hochwassergeschädigte
- Lebenspartnerschaften steht Ehegattensplitting zu
- Einkommensteuervorauszahlungen eines Ehegatten werden vorrangig auf die Steuerschulden beider Ehegatten angerechnet
- Bindung an Pflichtteilsstrafklausel im Ehegattentestament
Als Sonderleistung fügen wir Ihnen die aktuelle Sonderausgabe II/2013 des Blitzlichts mit Informationen zum Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz bei.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr conaktiva Team
Blitzlicht Steuern Recht und Wirtschaft August 2013
Blitzlicht Sonderausgabe II 2013
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