Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat März 2013
Anbei erhalten Sie das aktuelle Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft März 2013. In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
- Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung März 2013 und April 2013
- Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Umlaufvermögen
- Kurzfristige Einlage von Geld zur Vermeidung von Überentnahmen ist Gestaltungsmissbrauch
- Absenkung der betrieblichen Nutzung eines PKW unter 10 % führt nicht zur Zwangsentnahme
- Einzelhandelsgeschäft und Photovoltaikanlage sind kein einheitlicher Gewerbebetrieb
- Begrenzung der 1 %-Regelung auf die Gesamtkosten bei einer Fahrzeugüberlassung von der Personengesellschaft an ihren Gesellschafter
- Positive Fortführungsprognose bleibt dauerhaft im Insolvenzrecht erhalten
- Umsatzsteuersonderregelung für Reisebüros gilt nicht für eigene Beförderungsleistungen des Reisebüros
- Vorsteuerabzug eines gemischt genutzten Gebäudes setzt dessen ausdrückliche und zeitnah dokumentierte Zuordnung zum Unternehmensvermögen voraus
- Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug von Beiträgen zur Instandsetzungsrückstellung
- Eigenbedarfskündigung für berufliche Zwecke ist zulässig
- Telefonkosten können bei längerer Auswärtstätigkeit Werbungskosten sein
- Auch bei nicht unerheblicher privater Mitbenutzung können die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar sein
- Veranlagungswahlrecht von Ehegatten und Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr conaktiva Team
Blitzlicht Steuern Recht und Wirtschaft März 2013
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