Steuerinformationen 08–2010

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat August 2010

Anbei erhalten Sie das aktuelle Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft August 2010. In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung August und September 2010
  • Unterbleibt die Handelsregistereintragung einer GmbH in Gründung, ist sie nicht körperschaftsteuerpflichtig
  • Zusage einer Pension ohne ausreichende Erprobung ist verdeckte Gewinnausschüttung
  • Disquotale Einlage eines Gesellschafters in eine GmbH führt nicht zur Schenkung an die übrigen Gesellschafter
  • Werbungskosten bei Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise
  • Abgrenzung von zulässigen und unzulässigen Nebentätigkeiten
  • Steuerklasse bei ehemaligem Adoptionsverhältnis
  • Auf geerbten Zinserträgen ruhende Kapitalertragsteuer ist keine Nachlassverbindlichkeit
  • Ernstliche Zweifel an Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts zwischen Schwesterpersonengesellschaften
  • Reisekosten eines Unternehmers für die Teilnahme an offiziellen Reisen von Regierungsmitgliedern können abziehbar sein
  • Zwischenschaltung einer nicht funktionslosen GmbH zur Vermeidung von gewerblichem Grundstückshandel grundsätzlich nicht missbräuchlich
  • Kindergeldanspruch bei Teilnahme des volljährigen Kindes am Schulunterricht zur Erfüllung der Schulpflicht
  • Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für behindertes Kind: Einsatz eigenen Vermögens

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Ihr conaktiva Team

PDF Blitzlicht Steuern Recht und Wirtschaft August 2010

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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