Steuerinformationen 02-2010

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Februar 2010

Anbei erhalten Sie das aktuelle Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Februar 2010.
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Februar und März 2010
  • Werkstattinventar ist keine wesentliche Betriebsgrundlage bei der Verpachtung eines Handwerksbetriebs im Ganzen
  • Steuerpflichtiger Entnahmegewinn bei Beendigung der Nutzung eines auf fremdem Grund und Boden errichteten Gebäudes
  • Frist für Zusammenfassende Meldung wird ab Juli 2010 verkürzt
  • Umsatzsteuerpflicht bei Überlassung von Pkw an Handelsvertreter
  • Jahresabschluss 2008 zum 31.12.2009 veröffentlicht?
  • Besteuerung wesentlicher Beteiligungen an Kapitalgesellschaften bei Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht durch Wegzug in das Ausland
  • Nachweis eines niedrigeren Arbeitseinkommens kann nur durch Vorlage des Einkommensteuerbescheids geführt werden
  • Familienversicherung für Ehegatten, Lebenspartner, Kinder und Enkelkinder
  • Rechtsfolgen bei illegaler Beschäftigung
  • Ermäßigter Steuersatz bei Abfindungszahlungen in Teilbeträgen
Zusätzlich fügen wir Ihnen die aktuelle Sonderausgabe des Blitzlichts mit Informationen zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz bei.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr conaktiva Team

PDF Blitzlicht Steuern Recht und Wirtschaft Februar 2010

PDF Blitzlicht Sonderausgabe 01-2010

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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