Steuerinformationen 01–2010

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Januar 2010

anbei erhalten Sie das aktuelle Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Januar 2010.
Wir möchten diese Mail zum Anlass nehmen, Ihnen erholsame Festtage und einen guten Neustart in das Jahr 2010 zu wünschen. Von uns ein Dankeschön für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2009. Wir freuen uns auf das Jahr 2010 mit Ihnen.
In der Blitzlicht-Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Januar und Februar 2010

  • Ermittlung der für die Buchführungspflicht maßgeblichen Umsatzgrenze
  • Nutzung eines Pkw für andere Einkunftsquellen ist nicht durch 1 %-Regelung abgegolten
  • Steuerliche Qualifizierung einer Tätigkeit richtet sich nach objektiven Kriterien
  • Änderung des Überschuldungsbegriffs gilt bis 31.12.2013
  • Vermieter hat Mietkaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen
  • Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrelangem Leerstand eines Gebäudes
  • Angabe des Steuersatzes in einer Kleinbetragsrechnung eines Kleinunternehmers stellt keinen gesonderten Umsatzsteuerausweis dar
  • Bei Park and ride können Entfernungspauschale und tatsächliche Kosten kombiniert werden
  • Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen kein Arbeitslohn
  • Zu Unrecht abgeführte Lohnsteuer als Arbeitslohn
  • Rückzahlung von Ausbildungskosten
  • Während der Ausbildungszeit nachgezahlte Ausbildungsvergütung für Vorjahre ist bei Ermittlung des Kindergeldanspruchs zu berücksichtigen
  • Kindergeld bei freiwilligem Haushaltswechsel des Kindes

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr conaktiva Team

PDF Blitzlicht Steuern Recht und Wirtschaft Januar 2010

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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