Steuerinformationen 08-2009

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat August 2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie das aktuelle Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat August 2009.

Weiterhin haben wir Ihnen die aktuelle Finanzmarkteinschätzung der YPOS Consulting GmbH beigefügt. Bei Interesse an einem regelmäßigen Bezug der kostenfreien Publikation können sie die Markteinschätzung unter dem folgenden Link ordern:
http://www.ypos-consulting.de/markteinschaetzung.htm

In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung August und September 2009
  • Beweislast über die Herkunft von ungeklärten Geldmitteln bei betrieblicher Mitbenutzung eines Privatkontos liegt beim Unternehmer
  • Versagung der Entfernungspauschale für Familienheimflüge verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
  • Neuregelungen zum häuslichen Arbeitszimmer teilweise verfassungswidrig?
  • Ferienjobs für Schüler sind sozialversicherungsfrei
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall umfasst auch Sonn- und Feiertagszuschläge
  • Doppelte Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen
  • Keine Meistbegünstigung für stark Behinderte beim Abzug berufsbedingter Wegekosten
  • Nutzungsdauer eines Gebäudes als Pflegeheim ist individuell zu prüfen
  • Gebäudeanbau kann selbstständiges Wirtschaftsgut sein
  • Werbungskostenabzug unabhängig von der Herkunft der aufgewendeten Mittel
  • Eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen liegt nur vor, wenn der Erwerber das – Unternehmen fortführt
  • Umsätze aus der entgeltlichen Verpflegung von Lehrern und Schülern einer Ganztagesschule durch einen privaten Förderverein sind nicht steuerfrei
  • Bemessungsgrundlage für zumutbare Belastung bei getrennter Veranlagung

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr conaktiva Team

PDF Blitzlicht August 2009

PDF Finanzmärkte Aktuell – August 2009

Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

Get Acrobat Reader

Dieser Beitrag wurde unter Mandantenrundschreiben abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

acht + neun =