Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Mai 2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie das aktuelle Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Mai 2009.
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
- Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Mai und Juni 2009
- Änderung der Lohnsteuerfestsetzung nach Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung
- Höhere Pauschalen beim berufsbedingten Umzug
- Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Privatnutzung eines Werkstattwagens
- Verfall wegen Krankheit nicht genommener Urlaubsansprüche widerspricht europäischem Recht
- Grundstück im Sonderbetriebsvermögen kann Gegenstand eines ruhenden Gewerbebetriebs sein
- Besteuerungsart in der Umsatzsteuer kann nach Eintritt der formellen Bestandskraft der Jahressteuerfestsetzung nicht rückwirkend gewechselt werden
- Zwingende Angabe des Lieferzeitpunkts in einer Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
- Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt dem Progressionsvorbehalt
- Keine Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen für bar bezahlte Handwerkerrechnungen
- Anspruch auf Kindergeld für Arbeit suchende Kinder
- Schenkungsteuerbefreiung bei Übertragung des Eigentums an einem nur teilweise als Familienwohnung genutzten Haus
- Kein Betriebsvermögensfreibetrag für eine Anteilsschenkung unter Vorbehaltsnießbrauch
Wie auch in den letzten Rundschreiben senden wir Ihnen mit diesem Schreiben eine zusätzliche Information unseres Partners Michael Schuchtrup / BEI Training.
Michael Schuchtrup / BEI Training PDF
Wir haben einige Rückmeldungen dazu bekommen dass wir jetzt zusätzliche Informationen über Partner mitsenden. Was halten Sie davon? Gefällt es Ihnen, oder eher nicht?
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr conaktiva Team
Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.