Steuerinformationen 12-2008

Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Dezember 2008

In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Qualifizierte Rangrücktrittserklärung als Indiz für den Verlust des Gesellschafterdarlehens
  • 1%-Regelung für jedes zum Betriebsvermögen gehörende und privat genutzte Kraftfahrzeug gesondert anzuwenden
  • Folgende Unterlagen können im Jahr 2009 vernichtet werden
  • Überprüfung der Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge vor dem 1.1.2009
  • Nachträgliche Stundung einer nicht vertragsgemäß ausgezahlten Tantieme muss nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen
  • Dauerhafte Verluste einer Ferienwohnung nur bei ortsüblicher Vermietzeit abzugsfähig
  • Kündigungsfristen bei Mietverhältnissen enden immer werktags
  • Überprüfung der Miethöhe zum 1.1.2009 bei verbilligter Vermietung
  • Schadensersatz für Nicht-Verlängerung eines Arbeitsvertrags wegen Schwangerschaft
  • Behandlung von Kosten für Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen
  • Unterhaltsaufwendungen für vermögende Lebenspartnerin als außergewöhnliche Belastung
  • Nicht Überweisungsauftrag, sondern Zahlungseingang für Verzugszinsen maßgeblich

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr conaktiva Team

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Wenn Sie unsere Mandantenrundschreiben lesen, herunterladen oder auf sonstige Art und Weise nutzen, bedienen Sie sich allgemeiner Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Da wir nicht wissen, wie Sie unsere Informationen verwenden, möchten wir auch nicht wie in einem Mandatsverhältnis haften. Dabei gelten die Regelungen des Haftungsausschlusses des deutschen Rechts, wonach für Vorsatz oder grob fahrlässige Falschinformation jede Verantwortung abgelehnt wird. Bei einem Abruf außerhalb Deutschlands lehnen wir jegliche Haftung vollumfänglich ab. Wir können nicht ausschließen, dass technische Fehler auftreten. Daher können wir keine Haftung für Nachrichten übernehmen, welche durch das Internet übermittelt werden. Dies gilt natürlich auch, soweit es hierbei um Mitteilungen geht, die mit der Wahrung von Fristen in Zusammenhang stehen.

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